Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Samstag, 13. November 2010 um 22:18

„Tatort Internet.“ Seit der ersten Ausstrahlung am 7. Oktober gingen bei der KJM immer mehr Beschwerden ein. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich nun entschieden. Auf ihrer Sitzung am Mittwoch dieser Woche. Das war der 10. November. „Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht“, meldet presseportal.de.

 

Und die KJM vermeldet: „Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.“

 

Soll damit etwa die lange Entscheidungszeit begründet werden? Dafür ist die Begründung doch etwas dürr. „Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.“ Kinder und Jugendliche erhalten also kaum Hilfen. Man zweifelt zwar an der Gestaltung der Sendung, will sie jedoch aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht beanstanden.

„Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – leider – zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. „Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird – und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben.“ Das sind wohl kaum Kinder und Jugendliche. „Was die Wirkung auf minderjährige Zuschauer betrifft, dürfte es, auch mit Blick auf die Sendezeit (und den Sendezeitfilter in der RTL2 “Mediathek”), tatsächlich kaum etwas zu beanstanden geben“, heißt es bei netzpolitik.org. Zudem spricht die Reichweite der Sendung eine eindeutige Sprache.

Nun soll sich noch „eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)“ damit beschäftigen, ob „Tatort Internet“ mit den „Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags“ zu vereinbaren ist. Das Thema wird in einer der nächsten (!) ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen. Mal sehen, wie lange man nbis zu einer Entscheidung braucht.

 
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