Wohl keine wesentlichen Änderungen beim Datenschutz im Gebührenstaatsvertrag Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Donnerstag, 09. September 2010 um 05:34

Gestern trafen sich Rundfunkreferenten der Staatskanzleien mit einigen Datenschutzbeauftragten. Es ging um die Regelungen im Gebührenstaatsvertrag und dabei insbesondere um Fragen des Datenschutzes. Seit Jahren kritisieren die Datenschutzbeauftragten Regelungen im Gebührenstaatsvertrag sowie die praktische Ausgestaltung dieser durch die ARD-Anstalten. Im Zentrum der Kritik steht immer wieder die – gesetzlich erlaubte - wachsende Datensammlung bei der GEZ. In der Vergangenheit wurden die Anregungen der Datenschutzbeauftragten nicht berücksichtigt. Anscheinend haben die Rundfunkreferenten den Auftrag, auch diesmal auf Fragen des Datenschutzes keine Rücksicht zu nehmen.

 

 
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