Klage der Gebührenzahler über Programm endet vor Gericht Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Dienstag, 24. August 2010 um 06:18

Das Kölner Verwaltungsgericht sieht keine Hindernisse für das Engagement von RTL-Moderator Günther Jauch bei der ARD. Die Richter stellen fest: Gebührenzahler dürfen auf das Programm schimpfen - klageberechtigt sind sie aber nicht. Mittelverwendung sei Sache der Rundfunkgremien, berichtet Spiegel Online.

 
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