Klage der Gebührenzahler über Programm endet vor Gericht |
Geschrieben von: Heiko Hilker |
Dienstag, 24. August 2010 um 06:18 |
Das Kölner Verwaltungsgericht sieht keine Hindernisse für das Engagement von RTL-Moderator Günther Jauch bei der ARD. Die Richter stellen fest: Gebührenzahler dürfen auf das Programm schimpfen - klageberechtigt sind sie aber nicht. Mittelverwendung sei Sache der Rundfunkgremien, berichtet Spiegel Online. |