Bundesverwaltungsgericht entscheidet in 10 Wochen über PC-Gebühr Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Sonntag, 15. August 2010 um 08:27

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 20. Oktober darüber entscheiden, ob für die Nutzung eines Internet-PCs Rundfunkgebühren zu bezahlen sind, meldet die FUNKKORRESPONDENZ. Für den 20. Oktober sei die mündliche Verhandlung angesetzt, ein Urteil solle im Anschluss gesprochen werden.

 

Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind drei Revisionsverfahren anhängig. In diesen gehe es um die Gebührenpflicht für dienstlich und privat genutzte Internet-PCs. So hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz im März 2009 entschieden, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten PC mit Internet-Zugang Rundfunkgebühren zahlen muss. Die Gebührenpflicht entfalle nur, wenn der Anwalt „ein herkömmliches Rundfunkgerät“ zu beruflichen Zwecken angemeldet habe (Az.: 7 A 10959/08.OVG).

Das zweite Verfahren betrifft ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom Mai 2009. Ein Student, der weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitzt, klagte gegen die Gebührenpflicht für seinen Internet-PC. Er argumentierte, er nutze seinen Computer nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich zu anderen Zwecken. Dieser Auffassung stimmte zunächst das Verwaltungsgericht Münster in der ersten Instanz zu und hob den entsprechenden Gebührenbescheid auf. Doch das OVG kassierte diese Entscheidung, die der Westdeutsche Rundfunk (WDR) angefochten hatte (Az.: 8 A 732/09).

Im dritten Fall entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 7 B 08.2922) m Mai 2009 ebenfalls, dass ein Internet-PC der Gebührenpflicht unterliege. ein Rechtsanwalt gegen die Gebührenpflicht seines Dienst-PCs geklagt. Er verwies darauf, dass er den Internet-Anschluss bei seinem PC aus beruflichen Gründen benötige. So könnten zum Beispiel bestimmte Steueranmeldungen beim Finanzamt nur noch elektronisch abgewickelt werden

 

 
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