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Medienaufsicht müsste bei RTL-TATORT „Internet“ laut Strafgesetzbuch einschreiten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Sonntag, 17. Oktober 2010 um 20:12

„Die neue Reportage-Reihe "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder" bewegt ganz Deutschland! Auch eine gute Woche nach Sendestart reißen die umfangreiche Berichterstattung und die rege Diskussion nicht ab. Besonders die überwältigende Resonanz der Zuschauer bestätigt die Wichtigkeit des Themas.“ Betroffene, Pädagogen und Eltern würden „das Format und den Mut des Senders“ loben, so RTL II gestern. Dies untersetzt man mit Zitaten, an deren Spitze ein Dozent für politische Bildung fragt, ob es Sendungsmitschnitte für den Einsatz im Unterricht gibt. Und eine Zuschauerin aus Magdeburg fordert angeblich: „Bitte lassen Sie sich nicht von Ihrem Weg abbringen und auch nicht durch Drohungen und Sanktionen einschüchtern. Nutzen Sie die Macht der Medien um etwas zu bewegen.“ Eine Zuschauerin aus Magdeburg

 

Danach kommt man zum Wesentlichen: „Das Interesse der Zuschauer blieb auch bei der zweiten Doppelfolge am Montag, 11. Oktober, gleichbleibend hoch. Mit 0,95 Mio Zuschauern (Erw. 14-49 Jahre) blieb die Reichweite der Doppelfolge verglichen zur Startsendung konstant. Die Sehbeteiligung aller Eltern in Deutschland* konnte sich verglichen zur Startsendung um 27 % auf 4,2 % steigern, bei einem Marktanteil von 10,1 %. Und auch die jungen Zuschauer schalten vermehrt ein. Bei den jungen Frauen (F. 14-29 Jahre) steigerte sich der Marktanteil um 28 % auf 11,2 %. Das sind die Zuschauer, die bei diesem Thema besonders wichtig sind.“

Was bedeutet denn ein gesteigerter Marktanteil? Dies heißt nur, dass man mehr von all denjenigen erreicht hat, die zu der Zeit vor dem Fernseher saßen. Und wenn sich deren Zahl im Vergleich zum letzten Mal halbiert hat, kann man selbst viele Zuschauer weniger haben und trotzdem den Marktanteil steigern: wenn der Rückgang der eigenen Zuschauer geringer ist als der Rückgang aller Seher. Es hat wohl auch Gründe, warum RTL II nicht mit absoluten Zahlen operiert. Schließlich gehören zu einem Altersjahrgang über 900.000 junge Männer und Frauen.

In der Debatte zeigt sich, dass das Format von seinen Gegnern einseitig kritisiert wird. So hat der Presserechtler Carsten Brennecke am Freitag das TV-Format kritisiert, weil „einer der Verdächtigten nach Ausstrahlung der RTL2-Sendung trotz Verfremdung leicht identifiziert werden konnte“. Dies hält Brennecke für rechtswidrig Auf diese Argumentationsschiene lassen sich auch die Landesmedienanstalten ein und behaupten, dass ihnen die Hände gebunden seien.. Dabei ist nach § 176 Abs. 5 StGB bereits eine Handlung strafbewährt, die ein Kind für sexuelle Handlungen nicht nur „anbietet“, sondern auch „nachzuweisen verspricht“. Insofern ist nach § 11 Abs. 1 HPRG sowie § 41 Abs. 1 RStV ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde allein schon zur Durchsetzung der allgemeinen Gesetze erforderlich.