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Wie ein BSG-Urteil umgewertet wird: Behinderte müssen Haushaltabgabe für Rundfunk zahlen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Freitag, 11. Juni 2010 um 14:00

In Zukunft sollen auch Menschen mit Behinderungen Rundfunkgebühr bezahlen. Martin Stadelmeier verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2000. Im Jahre 2004 hatte Miriam Meckel als damalige Medienstaatssekretärin von NRW eine solche Regelung vorgeschlagen. Martin Stadelmeier lehnte dies damals ab. Es gebe eine „generelle Berechtigung“ an der Gebührenbefreiung für Behinderte festzuhalten, sagte Stadelmaier dem SPIEGEL. (Falle die generelle Befreiung der Behinderten weg, würden sich Mehreinnahmen von 105 Mio. Euro ergeben (Stand Rundfunkgebühr 2004, Annahme volle Gebühr wird bezahlt). Es wurde auch darauf verweisen, dass der Gebührennachlass der GEZ für die Telekom als notwendiger Nachweis gilt, um den Sozialtarif zu gewähren.)