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ARD-logische Widersprüche offenbaren den Wert von Gutachten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Donnerstag, 13. Mai 2010 um 05:12

„Die werbungtreibenden Unternehmen haben zwar, wie der Staatsrechtler Hans-Peter Schneider kürzlich in einem Gutachten konstatiert hat, kein von der Verfassung garantiertes allgemeines Zugangsrecht zum Rundfunk, aber sie haben ein Recht auf „Nutzung des Rundfunks zwecks Erreichen einer bestimmten Zielgruppe . . . auf einem abgrenzbaren (Teil-)Werbemarkt“ - mit der Folge, dass ein öffentlich-rechtliches Werbe- und Sponsoringverbot einen empfindlichen Eingriff in ihre Grundrechte auf Berufs- und Kommunikationsfreiheit darstellen könnte.“ So beschreibt es der SWR-Verwaltungsdirektor Viktor von Oertzen in epd medien (31/2010)

 

Wurden ARD und ZDF etwa zur Verbreitung von Werbung gegründet wurden? Wo steht es, dass ARD und ZDF neben der laufenden Berichterstattung, Information, Unterhaltung, Bildung und Kultur auch den Auftrag haben, Werbung zu verbreiten.

Man scheint es immer so zu drehen, wie man es gerade braucht. In einigen Telemedienkonzepten heißt es wie bei ard.de: „Die Werbefreiheit von ARD.de garantiert den Nutzern, dass Themen und Schwerpunkte unabhängig von ökonomischen Interessen gestaltet sind.“ Warum gilt dies nur für den Online-Bereich und nicht auch für Radio und Fernsehen?

Dies zeigt einmal mehr, wie viel wert Gutachten in der Debatte sind.